Campingplatzordnung Ankerberg Festival 2024
Um die Sicherheit, Ordnung und auch ein erholsames Miteinander auf dem Campingplatz zu gewährleisten, ist diese Campingplatzverordnung für alle Nutzer und Besucher bindend:
Das Campen auf dem Ankerberg ist nur mit gültigen Campingtickets und angelegtem Armband möglich. Das Zelten auf den extra dafür eingerichteten Campingplätzen ist von Mittwoch bis Montag möglich.
Des Weiteren hat der Betreiber des Campingplatzes jederzeit das Recht, Verträge mit Personen, gleich welcher Art, gleich aus welchem Grund, zu verweigern. Auch Gästen kann jederzeit das Betreten des Campingplatzes verweigert werden.
Für Kinder und Jugendliche gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen, musikalischen Darbietungen, sowie der Aufenthalt auf dem Festgelände die Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes in Deutschland (JuSchG).
Den Weisungen des Ordnungspersonals (Polizei, Feuerwehr, Security, DRK, Personal des Veranstalters) ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung ist ein Ausschluss von der Veranstaltung mit sofortigem Platzverweis möglich. Der Veranstalter behält sich in diesen Fällen das Recht vor, Strafanzeige gegen den Verursacher zu stellen.
Das Aufstellen von Zelten, Wohnwägen, Wohnmobilen o. ä. kann nur auf den zugewiesenen Stellplätzen erfolgen. Hierbei ist die Aufstellordnung zu beachten und den Weisungen des Ordnungspersonals Folge zu leisten. Das Ausheben von Regengräben rund um die Zelte ist verboten! Bei Aufstellung der Zelte ist ein Sicherheitsabstand zu den Fahrwegen einzuhalten.
Die Rettungs- und Feuerwehrwege sind ausnahmslos freizuhalten!
Fahr- und Gehwege sind ebenfalls in jedem Falle freizuhalten. Das Befahren der Wege auf dem Campingplatz ist nur zur An- und Abreise und in Schrittgeschwindigkeit (5 km/h) erlaubt.Auf allen anderen Wegen des Campingplatzes besteht absolutes Fahrverbot. Das Fahren unter Alkohol ist grundsätzlich untersagt. Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Die Fahrzeuge sind so zu parken, dass Abgase in Richtung der Fahrspur und nicht in Richtung der Zelte strömen. Notstromaggregate müssen einen Mindestabstand von 0,5 m zu jedem Zelt im Umkreis einhalten. Die Aufstellung und das „Betreiben“ von Motoren sind strikt untersagt!
Das Öffnen der Abgrenzungen (Bauzaun) und das Befahren angrenzender Flurstücke sind untersagt und lediglich den Rettungskräften im Notfall gestattet. Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen des Campingplatzes sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Jegliche Eingriffe in die Natur sind untersagt. Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr! Personen, die sich ohne Berechtigung auf dem eingefriedeten Gelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt!
Grillen
Es darf beim Grillen kein Spiritus oder Benzin benutzt werden. Den Grill nie unbeaufsichtigt brennen lassen. Kohle sollte zudem zum Ausglühen nie auf Rasen oder Acker geschüttet werden. Bei Sturm, extremer Trockenheit oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Beim Ausbruch von Feuer sind unverzüglich die zur Brandwacht eingesetzten Feuerwehrleute zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte. Bei Brandausbruch sind sofort über Notruf 112 die Feuerwehr und das Organisations-Team (Telefonnummer hängt am Eingang aus) bzw. Mitarbeiter des Veranstalters zu informieren. Offenes Grillen bzw. offenes Feuer, sowie das manipulierte Abbrennen von Abgasen an Fahrzeugen sind grundsätzlich verboten!
Müll / Müllpfand
Erstmalig wird es 2023 einen Müllpfand auf dem Ankerberg geben. Je Buchung erhaltet Ihr einen Müllbeutel, der mit 10,00 € Pfand berechnet wird. Die Rückgabe des Pfands erfolgt bei Rückgabe des vollen Müllsackes am Abreisetag.
Toiletten & Duschen
Die Sanitärcamps auf den Campingplätzen verfügen über Duschen und wassergespülte Toiletten. Ansonsten stehen zahlreiche Mobiltoiletten zur Verfügung.
Es ist darauf zu achten, dass die sanitären Anlagen in einem sauberen Zustand erhalten bleiben. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet. Auf Wunsch können „persönliche“ Dixi-Toiletten im Organisationsbüro gemietet werden.
Zusammengefasst: